Wusste die Ehefrau vom Widerruf?
Amtsgericht Bad Säckingen verurteilt 64-Jährige zu einer Geldstrafe / 92 Jahre alter Ehemann ist inzwischen verstorben.
Saskia Baumgartner
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BAD SÄCKINGEN/HOTZENWALD. Wusste die 64-jährige Angeklagte vom Widerruf der Generalvollmacht ihres Ehemannes, als sie 4200 Euro von dessen Konto abhob oder nicht? Um diese Frage drehte es sich alles in der Verhandlung vor dem Bad Säckinger Amtsgericht. Strafrichter Florian Schumann sah die Angeklagte des Betrugs für schuldig und verurteilte sie zu 35 Tagessätzen à 25 Euro plus Verfahrenskosten.
Im August 2008 erhielt die 64-Jährige eine Generalvollmacht, die sie bemächtigte, ihren Ehemann in persönlichen und finanziellen Angelegenheiten zu vertreten. Gebrauch davon machte sie zwei Monate später, als sie 4200 Euro vom Konto ihres Mannes abhob. Das ...