Nachlass

Worauf man beim Verfassen des Testaments achten muss

Ein Testament zu machen – das gehört zu den Aufgaben, vor denen viele sich gerne drücken. Dabei kann es wichtig sein, den Nachlass auf diese Weise zu regeln. Ein Überblick, worauf man achten muss.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wichtig: Das Testament muss handschriftlich vom Erblasser unterschrieben sein.  | Foto: Silvia Marks
1/2
Wichtig: Das Testament muss handschriftlich vom Erblasser unterschrieben sein. Foto: Silvia Marks
Mit dem Testament wird das eigene Vermögen über den Tod hinaus geregelt. Grundsätzlich kann ein Testament verfasst werden, sobald man volljährig und geschäftsfähig ist. Darin wird im Gegensatz zur gesetzlichen eine gewillkürte Erbfolge definiert. Erstere tritt in Kraft, wenn es kein Testament gibt, denn niemand ist gezwungen, ein Testament anzufertigen.
Will man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel