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Wohl keine Chance auf Besserung

BZ-Plus Psychiater sieht bei Angeklagtem hohes Aggressionspotential und eine schwere seelische Störung aufgrund eines Unfalls.  

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Noch hat es keinen Richterspruch in dem Fall gegeben.   | Foto: Symbolfoto: Jörn Kerckhoff
Noch hat es keinen Richterspruch in dem Fall gegeben. Foto: Symbolfoto: Jörn Kerckhoff

WALDSHUT-TIENGEN/BAD SÄCKINGEN. Das Verfahren vor der Schwurgerichtskammer Waldshut-Tiengen wegen versuchten Totschlags (wir berichteten) ist kein herkömmlicher Strafprozess, sondern ein Sicherungsverfahren. Im Urteil, das am kommenden Dienstag verkündet werden soll, wird nicht über Schuld oder Unschuld oder ein Strafmaß entschieden, sondern über eine mögliche Unterbringung des Beschuldigten.

Die Staatsanwaltschaft ging bereits in ihrer Antragsschrift davon aus, dass der 65-Jährige nicht schuldfähig war, als er im September 2015 in Bad Säckingen eine Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben soll. Diese ...

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