Wo Cola auch für Muslime erlaubt ist
BZ-SERIE "MUSLIMISCHES LEBEN IN LÖRRACH" (6): Die Lebensmittelversorgung nach dem Koran sichern eigene Geschäfte.
Jürgen Endres
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LÖRRACH. Die grundsätzlichen Regeln des islamischen Speiseplanes sind zumindest auf den ersten Blick unmissverständlich und klar: Fleisch lediglich von geschächteten Tieren, keinesfalls jedoch Schweinefleisch und natürlich auch kein Alkohol. Und doch kann sich für gläubige Muslime gerade außerhalb der islamischen Welt die strikte und kompromisslose Einhaltung der ernährungstechnischen Gebote und Verbote des Korans überaus schwierig gestalten. Hilfreiche Einrichtungen sind türkische Lebensmittelgeschäfte in Lörrach.
Das Essen eines handelsüblichen Gummibärchens etwa kann zum Verstoß gegen die koranischen Vorschriften führen, wenn die darin enthaltene Gelatine aus Schweinefleisch oder dem Fleisch eines nicht nach islamischen Regeln geschlachteten Tieres gewonnen ...