Wildwest auf der Bundesstraße
Vor Gericht: Ein Autofahrer rammt einen Motorradfahrer.
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SCHÖNAU. Das Schöffengericht Bad Säckingen hat einen 56 Jahre alten Techniker wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Vorausgegangen war eine äußerst aggressive Fahrt auf der Bundesstraße B 317 im Oktober.
Zwei hoch motorisierte Verkehrsteilnehmer lieferten sich damals auf der Bundesstraße B 317 zwischen Schönau und Wembach ein Kräftemessen mit tödlichem Gefahrenpotential. Ein 52 Jahre alter Motorradfahrer kam dabei mit Prellungen und einer gebrochenen Rippe ...