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Wie viel Kinderbetreuungskosten kann man steuerlich absetzen?

Wer seine Kinder von Dritten betreuen lässt, muss in vielen Fällen dafür bezahlen. Die gute Nachricht: Einen Teil der Kosten können Eltern als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.  

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Kinderbetreuung kann ganz schön teuer sein.  | Foto: Monika Skolimowska (dpa)
Kinderbetreuung kann ganz schön teuer sein. Foto: Monika Skolimowska (dpa)

2025 akzeptiert das Finanzamt höhere Ausgaben als noch im Vorjahr: Bis zu 6000 Euro für Kinderbetreuungskosten können Sorgeberechtigte in der Steuererklärung angeben. Davon berücksichtigt das Finanzamt ab diesem Jahr 80 Prozent, also bis zu 4800 Euro. Im vergangenen Jahr hatte die Grenze noch bei zwei Dritteln der Ausgaben gelegen, also bei höchstens 4000 Euro. Das Kind darf aber das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetretenen Behinderung nicht in der Lage sein, sich selbst zu unterhalten. Und: Für die Kosten muss eine Rechnung vorgelegt werden können, die beispielsweise per Überweisung oder Einzugsermächtigung beglichen wurde.

Zudem akzeptiert das Finanzamt nur Ausgaben für die reine Fürsorge. Kümmert sich zum Beispiel eine Tagesmutter auch ums Essen oder gibt Nachhilfe, wirken diese Kosten nicht steuermindernd. Erfüllt der Betreuer oder die Betreuerin mehrere Funktionen, sollten diese daher in der Rechnung separat ausgewiesen sein.

Übrigens: Wer Verwandte für die Kinderbetreuung bezahlt, kann diese Kosten unter den genannten Voraussetzungen ebenfalls absetzen. Dazu sollte man eine schriftliche Arbeitsvereinbarung wie unter Dritten aufsetzen.

Der Autor ist Steuerberater und Vorstandschef der Vereinigten Lohnsteuerhilfe.

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