Der von 2026 an geltende Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter gilt auch in den Ferien. Dank SAK und Kaltenbach-Stiftung ist man da in Lörrach aber schon sehr weit.
Vom Schuljahr 2026/27 an haben Kinder im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und -förderung. Zunächst beginnend mit der Klassenstufe eins, muss dieser stufenweise umgesetzt werden. Für die Stadt als Schulträger ist das eine enorme Herausforderung.
Die dafür notwendigen Räume an den Schulen müssen geschaffen werden, vor allem Hellbergschule, Eichendorffschule, Hebelschule und ...