Der Zugang zum Wald ist im Prinzip frei – aber was, wenn schon die Straße davor Privatbesitz ist? Die Frage stellt sich am Freiburger Lorettoberg. In dem Fall ist der Wald nur per Umweg erreichbar.
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Weil schon die Kreuzkopfsteige unterhalb des Lorettoberg-Waldes eine Privatstraße ist, ist es rechtens, den Zugang zu verbieten – sogar zu Fuß (auf dem Schild steht rechts „Betreten verboten“ mit Symbol ). Foto: Ingo Schneider
. "Nutzung nur für Berechtigte! Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt!": Mit diesen deutlichen Warnungen versucht die Eigentümerfamilie des Waldes auf dem Lorettoberg im Stadtteil Wiehre Spaziergänger davon abzuhalten, die Flächen rund um den Berggipfel zu betreten. Anwohner ...