Fragen und Antworten

Wie können Südbadener ihre Briefwahl-Stimmen für die Bundestagswahl 2025 abgeben?

Weil die Bundestagswahl bereits am 23. Februar stattfindet, verkürzen sich diesmal die Fristen für die Briefwahl. Wie per Briefwahl gewählt werden kann, erläutern das Landesinnenministerium und exemplarisch die Stadt Lörrach.  

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Auf den roten Wahlumschlägen ist die Adresse bereits aufgedruckt.  | Foto: Julian Stratenschulte (dpa)
Auf den roten Wahlumschlägen ist die Adresse bereits aufgedruckt. Foto: Julian Stratenschulte (dpa)

Wie beliebt ist die Briefwahl?

Briefwahl in Deutschland wird immer beliebter. Bei der Bundestagswahl 2021 gab fast die Hälfte aller Wählerinnen und Wähler (47,3 Prozent) ihre Stimme per Brief ab – allerdings war das zu Zeiten der Corona-Pandemie samt Maskenpflicht im Wahllokal. Doch auch bei der Europawahl im vergangenen Jahr entschieden sich knapp 38 Prozent für die Briefwahl. Bei der Bundestagswahl 2017 hatte der Anteil noch bei 28,6 Prozent gelegen.

Ist 2025 etwas anders bei der Briefwahl?

Grundsätzlich nicht, nur das Zeitpolster bis zum Wahltag am 23. Februar ist deutlich knapper bemessen. Das Bundesinnenministerium hat die Frist durch eine Rechtsverordnung verkürzt. Ende Januar sind die Stimmzettel in den Druck gegangen. Voraussichtlich zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 sollten die Kommunen mit dem Versand beginnen. Einen einheitlichen bundesweiten Starttag gibt es nicht, deswegen kann es zeitlich zu regionalen Unterschieden kommen.

Wie kann eine Briefwahl beantragt werden?

Grundsätzlich wird in der Gemeinde gewählt, in der der Hauptwohnsitz des Wählers oder der Wählerin liegt. Laut der Stadt Lörrach sind alle Wahlberechtigten in Deutschland dazu befugt, ihre Stimmen per Briefwahl abzugeben. Die Briefwahlunterlagen könnten in den Gemeinden auf verschiedene Weise beantragt werden: per E-Mail an die zuständige Gemeinde oder auf dem Postweg über das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die die meisten Wahlberechtigten Mitte Januar per Post bekommen haben sollten. Viele Gemeinden bieten auch einen Onlineantrag über die jeweilige Gemeindewebsite an.

Bis wann muss die Briefwahl beantragt sein?

Die Briefwahl kann noch bis Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr beantragt werden. Wenn die Briefwahl erst wenige Tage vor der Wahl beantragt wird, rät Cornelia Nesch, Landeswahlleiterin Baden-Württemberg, die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde persönlich zu beantragen und abzuholen. "Dort kann auch gleich gewählt werden und die Wähler können sicher sein, dass ihre abgegebenen Stimmen bei der Auszählung am Wahlabend berücksichtigt werden."

Wann kommt der Wahlbrief mit den Stimmzetteln?

Landeswahlleiterin Nesch geht davon aus, dass spätestens zu Beginn der kommenden Woche in allen Gemeinden damit begonnen werden kann, die Wahlbriefe zu versenden.

Wo und bis wann müssen die Stimmen abgeben werden?

Das Prozedere ist auf den Briefwahlunterlagen, die nach dem Antrag per Post zugeschickt werden, genau beschrieben: Der ausgefüllte Stimmzettel kommt in einen eigenen Umschlag und dann zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den beigelegten roten Umschlag, der bereits adressiert ist. Dieser wird portofrei per Post versandt oder zur aufgedruckten Adresse gebracht. Die Unterlagen müssen am Wahlabend bis 18 Uhr angekommen sein, wofür die Wählerinnen und Wähler laut Cornelia Nesch selbst verantwortlich sind. Sie empfiehlt, die Wahlunterlagen spätestens am Mittwoch, 19. Februar, mit der Post zurückzusenden. "Später ist der Wähler auf der sicheren Seite, wenn er die Briefwahlunterlagen direkt bei der angegebenen zuständigen Stelle einwirft oder abgibt", erklärt sie.

Kann man die Briefwahl für jemand anderen beantragen?

"Leider hatten wir in der Vergangenheit viele Fälle, in denen der Partner mit dem Ausweis der Ehefrau oder des Ehemannes die Briefwahlunterlagen abholen wollte", erinnert sich Yvette Heinze, Wahlleiterin der Stadt Lörrach. Das sei aber nicht möglich. "Es bedarf der Vollmacht. Hierfür kann auch die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden."

Was gilt, wenn ich im Ausland lebe und mitwählen möchte?

An der Bundestagswahl können auch Deutsche teilnehmen, die nicht mehr in Deutschland gemeldet sind. Dafür müssten sie sich in der Kommune, in der sie zuletzt gemeldet waren, in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Laut der Deutschen Botschaft ist diese Frist am 2. Februar abgelaufen, die Briefwahlunterlagen werden seit dem 4. Februar versandt.

Was passiert mit den Briefwahlunterlagen in der Gemeinde?

Bis zum Wahltag am 23. Februar bleiben alle Umschläge verschlossen. Für die Auszählung der Ergebnisse sind Briefwahlvorstände innerhalb des Wahlkreises zuständig. Ab 15 Uhr gibt es einen Check, ob Wahlscheine korrekt ausgefüllt sind. Die Umschläge mit dem Stimmzettel bleiben bis 18 Uhr geschlossen. Die Vorstände zählen sie am Wahltag nach 18 Uhr aus. Sie kontrollieren sich dabei gegenseitig. Ihre Arbeit ist öffentlich – Zuschauen ist erlaubt.

Ist mit der Briefwahl Wahlbetrug wahrscheinlicher?

Groß angelegter systematischer Wahlbetrug bei der Briefwahl in Deutschland ist bisher nicht bekanntgeworden. Das Anfordern der Unterlagen mit eigener Unterschrift sowie später die eigene Unterschrift samt eidesstattlicher Versicherung auf dem Wahlschein gelten als hohe Hürden. Wer hier fälscht, macht sich strafbar. Theoretisch birgt die Briefwahl aber mehr Risiken für Manipulationen als der Gang zur Urne. Das beginnt damit, dass beim Ankreuzen zu Hause niemand in der Nähe sein darf. Denn die Wahl muss frei und geheim sein. Um mögliche Fehler und Betrug aufzudecken, gibt es den Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages. Nach jeder Bundestagswahl nimmt er ab dem Wahltag Wahleinsprüche aus der Bevölkerung, von Parteien und von Wahlorganen zwei Monate lang entgegen.

Schlagworte: Cornelia Nesch, Yvette Heinze, Landeswahlleiterin Baden-Württemberg
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Kommentare (1)

Helmut Feilgenhauer

3912 seit 30. Jul 2015

Bundestags, Kommunal Wahlen sind seit Jahren einfach !
Wahlunterlagen im Rathaus anfordern. Brief öffnen X X
dort machen wo es gefällt. Kuvert schließen, ab zur Post !
Oder direkt in das zuständige Rathaus Post einwerfen.
Vorteil; derzeit trifft niemand auf die Öffentlichen Haus
Wahlurnen mit vielfachem Grippe Niesen, Husten überall.
Gutes Gelingen allerseits 25

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