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Kündigungsschutzgesetz

Wie ist der Kündigungsschutz in Kleinbetrieben gesetzlich geregelt?

Anders als in größeren Unternehmen greift das Kündigungsschutzgesetz in Kleinbetrieben nicht. Was das für Beschäftigte bedeutet – und warum dennoch nicht jede Kündigung wirksam ist.  

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Die Kündigung liegt auf dem Tisch. Beg... muss der Arbeitgeber sie nicht immer.  | Foto: Christin Klose (dpa)
Die Kündigung liegt auf dem Tisch. Begründen muss der Arbeitgeber sie nicht immer. Foto: Christin Klose (dpa)
Wer länger als sechs Monate in einer Firma arbeitet, für den gilt der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Wollen Arbeitgeber Beschäftigten dann ordentlich kündigen, müssen sie dafür wichtige Gründe vorbringen, verhaltensbedingte Gründe oder dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen.
So jedenfalls ist ...

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