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Zuwanderung

Wie die Chancenkarte mehr Ausländer auf den Arbeitsmarkt bringen soll

Die Arbeitskräfte-Lücke in Deutschland droht um Millionen offene Stellen zu wachsen. Bei der Erwerbsmigration ins Land will die Regierung deshalb Tempo machen – zum 1. Juni zündet die nächste Stufe.  

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Die Chancenkarte soll den Zuzug von ausländischen Fachkräften erleichtern.  | Foto: Patrick Pleul (dpa)
Die Chancenkarte soll den Zuzug von ausländischen Fachkräften erleichtern. Foto: Patrick Pleul (dpa)

In vielen Berufsfeldern funktioniert der Arbeitsmarkt in Deutschland längst nur dank Menschen mit ausländischen Wurzeln – und trotzdem wächst die Fachkräftelücke. Dem Arbeits- und Fachkräftemangel will die Regierung mit ihrer Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes entgegenwirken. Was der dritte Teil des Reformpakets bringt, der heute, Samstag, in Kraft tritt:

Wie viele Fachkräfte fehlen in Deutschland?

Sieben Millionen Fachkräfte müssten wegen des Älterwerdens der Gesellschaft bis 2035 ersetzt werden, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Was ist ab 1. Juni neu?

Die mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz im vergangenen Jahr beschlossene Chancenkarte tritt in Kraft. Sie richtet sich an Menschen, die nicht aus der EU stammen. Dieses neue Instrument im Aufenthaltsgesetz soll den Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften nach Deutschland erleichtern. Ein Vertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland ist hier keine Voraussetzung. Ausgeweitet werden ab dem 1. Juni außerdem die Möglichkeiten für Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten, für einen Job nach Deutschland zu kommen. Davon können auch Ungelernte profitieren. Allerdings müssen alle, die über die sogenannte Westbalkanregelung einreisen wollen, vorab einen Arbeitsvertrag nachweisen.

Wie funktioniert die Chancenkarte?

Grundvoraussetzung ist eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss im Herkunftsland sowie Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch. Je nach Sprachkenntnis, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug bekommen Interessierte Punkte, die sie zum Erhalt der Chancenkarte berechtigen. Auch für Qualifikationen in Engpassberufen gibt es Punkte. Mit der Karte können Nicht-EU-Ausländer nach Deutschland kommen und haben dann ein Jahr lang Zeit, sich einen festen Job zu suchen.

Und was ist neu bei der Westbalkanregelung?

Diese Regelung erleichtert den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Bislang werden für Arbeitskräfte aus diesen Staaten, die eine Jobzusage haben, von der Bundesagentur für Arbeit pro Jahr 25.000 Genehmigungen vergeben. Dieses Kontingent soll auf 50.000 Zustimmungen jährlich verdoppelt werden.

Gibt es das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht schon länger?

Tatsächlich hat Deutschland schon seit März 2020 ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz, um den Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten zu fördern. Nach Einschätzung von Experten blieb seine Wirkung einerseits wegen der Reisebeschränkungen durch Corona, andererseits wegen des hohen bürokratischen Aufwands für die Erwerbsmigranten begrenzt. Im vergangenen November trat dann der erste Teil der von der Ampel-Koalition beschlossenen Reform des Gesetzes in Kraft. Die erste Stufe umfasste vor allem Erleichterungen bei der "Blauen Karte EU" und bei anerkannten Fachkräften.

Und was gilt seit März?

Die Aufenthaltsmöglichkeit für Ausländer aufgrund berufspraktischer Erfahrung – ein Herzstück des Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung. Fachkräfte mit Abschluss und Berufserfahrung können ohne vorheriges Anerkennungsverfahren einreisen und in Deutschland arbeiten. Sie müssen also noch keine in Deutschland anerkannte Ausbildung vorweisen. Das soll Bürokratie einsparen und Verfahren verkürzen. Das Arbeitsplatzangebot in Deutschland muss ein Bruttojahresgehalt von mindestens 40.770 Euro zusichern – bei Tarifbindung des Arbeitgebers genügt eine Entlohnung entsprechend dem Tarifvertrag. Zur Deckung von zeitweilig besonders hohem Arbeitskräftebedarf wurde eine begrenzte kurzzeitige Beschäftigung ermöglicht. Die Bundesagentur für Arbeit hat hierfür für das Jahr 2024 ein Kontingent von 25.000 festgelegt.

Werden diese Reformen mehr Arbeitskräfte nach Deutschland locken?

Für eine Bewertung der Wirkung ist es noch zu früh, da die Neuerungen erst kurz gelten. Allerdings gibt es neben den teils hohen Anforderungen und bürokratischen Hindernissen noch andere Hemmnisse, die Erwerbsmigranten von einem Umzug nach Deutschland abhalten. Im Vergleich zu anderen klassischen Einwanderungsländern ist die Steuern- und Abgabenlast in der Bundesrepublik relativ hoch. Das schreckt besonders Hochqualifizierte ab. Außerdem hat sich inzwischen herumgesprochen, dass es in einigen Ballungsgebieten schwierig ist, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Aus einigen Kommunen war zuletzt zu hören, Vermieter würden bei neu zuwandernden ausländischen Interessenten teilweise nach einer Bürgschaft des Arbeitgebers fragen.

Ressort: Wirtschaft

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 01. Juni 2024: PDF-Version herunterladen

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