Werbung oder nicht?
Die Influencerin Pamela Reif muss sich vor Gericht verteidigen.
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Die 22-Jährige vertritt den klaren Standpunkt, dass nur das Werbung sei, wofür sie Geld bekomme. Alles andere müsse sie auch nicht entsprechend kennzeichnen. Der Verband Sozialer Wettbewerb mit Sitz in Berlin sieht das anders und erwirkte eine Unterlassungsverfügung, über die nun vor der Kammer für Handelssachen verhandelt wurde.
Grundlage der Unterlassungsverfügungen ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. In Paragraf 5a, Absatz 6 heißt es: "Unlauter handelt, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte."
Influencer sind Menschen, die in sozialen Medien wie Instagram, Facebook oder Youtube eine große Zahl von Freunden oder Followern haben und bei bestimmten Themen eine Meinungsführerschaft und Vorbildfunktion einnehmen. Reif gehört inzwischen zur Spitzengruppe der Influencer in Deutschland. Der Vorsitzende Richter sagte, beim Instagram-Auftritt einer so bekannten Person wie Reif sei zwischen geschäftlich und privat kaum zu unterscheiden. Das sei ähnlich wie bei der Bundeskanzlerin, die sich nicht auf den Marktplatz stellen und etwas sagen könne, um hinterher zu betonen, es sei privat gewesen. "Wer sich entscheidet, mit Instagram Geld zu verdienen, dem ist die Möglichkeit genommen, dort privat unterwegs zu sein", sagte der Richter. Eine Entscheidung soll es am 21. März geben.
Reif ist nicht die einzige Influencerin, die wegen möglicherweise fehlender Werbekennzeichnungen vor Gericht steht. In München beginnt ein entsprechendes Zivilverfahren unter Beteiligung von Cathy Hummels im Februar. Gerade urteilte das Berliner Kammergericht im Fall der Influencerin Vreni Frost, dass Links auf die Instagramseiten von Unternehmen als Werbung gekennzeichnet werden müssen, es sei denn die Posts seien ein grundrechtlich geschützter redaktioneller Beitrag (Urteil vom 8. Januar 2019, Aktenzeichen 5 U 83/18). Wahrscheinlich wird sich bald auch der Bundesgerichtshof mit der Frage von Werbung in sozialen Medien befassen. Noch fehlt ein Grundsatzurteil zu diesem Thema.