Versicherung

Wer telefoniert und einen Unfall verursacht, muss meist nicht selbst zahlen

BZ-Plus Wer als telefonierender Autofahrer einen Unfall verursacht, wird in den meisten Fällen nicht zur Kasse gebeten. Die Versicherungen sehen keinen Ausschluss von der Leistungspflicht vor.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der Versicherungsschutz auch Grenzen, ...influss verursacht wurde. (Symbolbild)  | Foto: dpa
Der Versicherungsschutz auch Grenzen, zum Beispiel wenn der Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht wurde. (Symbolbild) Foto: dpa
Wichtigster Fall ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Autohalter abschließen muss. Sie ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel