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BGH-Urteil

Wer seine Photovoltaikanlage zu spät anmeldet, verliert einen Teil der Einnahmen

In den Boomjahren versprach die Solarenergie schnelle Gewinne. Viele Leute stellten sich eine Anlage aufs Dach oder ins Feld. Aber das Geld kann auch schnell dahin sein – wenn es an einer Formalie hakt.  

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Solarzellen installieren reicht nicht, sie müssen angemeldet sein.   | Foto: dpa
Solarzellen installieren reicht nicht, sie müssen angemeldet sein. Foto: dpa

KARLSRUHE (dpa/BZ). Eine kleine Schludrigkeit kommt etliche Solarstrom-Erzeuger teuer zu stehen: Wer es versäumt hat, seine Photovoltaik-Anlage ordnungsgemäß anzumelden, muss mit dem Verlust eines Großteils der Einnahmen rechnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.

Ein Landwirt aus Schleswig-Holstein verlor am Mittwoch in letzter Instanz seinen Prozess wegen hoher Rückforderungen (Az. VIII ZR 147/16). Die Entscheidung gibt die Linie auch für andere Fälle vor.
Der Mann hatte seine neue Anlage nicht wie ...

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