Wer pflegt, kann mehr erben
Die Regierung beschließt die Reform des Erbrechts / Der gesetzliche Pflichtteil wird neu geregelt.
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BERLIN (dpa). Angehörige, die einen Verstorbenen über Jahre gepflegt haben, werden künftig oftmals mit einem höheren Erbe belohnt. Auch die Fälle, in denen "unwürdige" Erben leer ausgehen, sollen klarer gefasst werden. Schenkungen zu Lebzeiten dürften in Zukunft mehr Bestand haben. Das sind die Kernpunkte einer Reform des über 100 Jahre alten Erbrechts, die das Bundeskabinett gestern beschlossen hat.
Mit der Reform, die nach Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat Mitte des Jahres in Kraft treten soll, soll dem letzten Willen des Erblassers größeres Gewicht eingeräumt werden, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ...