Wer nervt schon wieder?
Nun können Bürger erfahren, wer unerwünschte Reklame auf das Handy schickt.
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KARLSRUHE. Handynutzer können sich künftig leichter gegen unerwünschte SMS-Kurznachrichten wehren. Der Bundesgerichtshof räumte gestern auch einzelnen Kunden einen Auskunftsanspruch ein, mit dem sie erfahren können, wer ihnen die Spam-SMS geschickt hat. Bisher hatten nur Verbraucherverbände solche Ansprüche.
Es ist zwar schon lange anerkannt, dass sich Bürger und Verbraucherverbände gegen unerwünschte Werbe-Anrufe und -SMS wehren können. Sie können Unterlassung und unter Umständen sogar Schadensersatz fordern. Diesen Anspruch durchzusetzen, ist aber ...