Wer hat’s erfunden?
Erben des Designers des Porsche 356 wollen auch am Erfolg des 911er-Modells beteiligt werden.
Marco Krefting (dpa)
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. Für einen Porsche 911 muss man sechsstellige Beträge zahlen. Doch wer ist Urheber des Erfolgsmodells? Darüber streiten der Autobauer und Erben eines früheren Chef-Konstrukteurs seit Jahren vor Gerichten. Nun war der Fall beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
In wesentlichen Punkten bestätigte der erste Zivilsenat am BGH die Argumentation der Vorinstanz. Demnach stünde Steineck keine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des 911 zu. Doch der Senat stieß sich an einer Formalie: Die Klägerin hatte im Berufungsverfahren am OLG ihren Ehemann als Zeugen dafür benannt, dass ihr Vater diesem bei einem Besuch an seinem Arbeitsplatz klargemacht habe, dass der Porsche 911 und dessen Karosserie "sein Auto, sein Entwurf" gewesen seien. Das Stuttgarter Gericht habe sich damit nicht befasst, bemängelte der BGH.
Zwar sei dieser mögliche Beweis erst nach Ablauf einer Frist zur Begründung der Berufung eingereicht worden. Das Oberlandesgericht hätte sich dennoch damit auseinandersetzen müssen, ob er zulässig sei. Die Zeugenaussage könnte zumindest ein Indiz für Komendas Urheberschaft am 911er liefern, begründete der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Koch die Entscheidung.
Sollte das OLG zu dem Schluss kommen, dass das Beweisangebot bei der Bewertung des Sachverhalts berücksichtigt wird, ist damit trotzdem nicht gesagt, dass Steineck Recht bekommt. Zunächst müsste die Aussage als glaubwürdig und gewichtig eingestuft werden. Und da es in dem Verfahren konkret um eine 911er-Baureihe Jahrzehnte nach Komendas Tod 1966 geht, müsste noch geklärt werden, inwiefern sich sein Beitrag am Ursprungsmodell wiederfindet.
Dem Autobauer zufolge stammt der Entwurf des 911er von Ferdinand Alexander Porsche. Das Unternehmen teilte nach der Urteilsverkündung mit: "Die Porsche AG geht unverändert davon aus, dass das Urteil des OLG Stuttgart zugunsten von Porsche im Ergebnis bestehen bleiben wird. Unabhängig hiervon wird die Porsche AG auch weiterhin das Wirken von Erwin Komenda für das Unternehmen angemessen würdigen."
Familie Steineck freute sich hingegen, "dass die Urheberschaft des 911 am OLG neuerlich gerichtlich geprüft wird". Aus ihrer Sicht wurde das Urmodell über alle Modelle von 1948 bis 1980 kontinuierlich weiterentwickelt und ist nicht verblasst. Die Fronten zwischen Porsche und den Komenda-Erben sind verhärtet, wie ein Blick zurück zeigt.
Seine Enkelin hielt beispielsweise 2014 eine Pressekonferenz ab, um unter dem Titel "Der Porsche-Schwindel" aufzuklären, wer aus ihrer Sicht für die Entwürfe der sogenannten Porsche-DNA verantwortlich ist. Der Autobauer wiederum verwehrte den Zutritt zum hauseigenen Archiv, wie Richter Koch in der mündlichen Verhandlung im Dezember gesagt hatte. Steinecks Anwalt sprach sogar von einem Hausverbot. Der Porsche-Fall ist auch nicht der einzige Rechtsstreit dieser Art: Die Familie hatte gegen den Mutterkonzern Volkswagen wegen des Designs des VW Käfers und seines Nachfolgers New Beetle Ansprüche geltend machen wollen. Erst kürzlich wies das Oberlandesgericht Braunschweig die Berufung der Erbin ab und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, wonach ihr kein Anspruch auf eine Beteiligung am Erfolg des VW-Käfers zustehe (Aktenzeichen 2 U 47/19).
Erwin Komenda, der bei Porsche zuletzt 5420 D-Mark im Monat verdiente, ist – das ist juristisch unbestritten – Urheber der äußeren Gestaltung der Karosserie für das 911-Vorgängermodell 356. Mit runden Scheinwerfern, einem abfallenden Heck und einer flach nach vorn zulaufenden Frontpartie ist das Auto gerichtlich bestätigt ein "Werk der angewandten Kunst". Dass solche Elemente aber im Design des Porsche 911 wiederzuerkennen seien, hatte schon das OLG Stuttgart verneint – und daran hatte der BGH nichts auszusetzen.
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