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Wer Frist verpasst, darf nicht klagen

Mit der Offenlage der Bahnpläne startet Offenburg in eine entscheidende Phase / Einwendungen kann jeder Betroffene machen  

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Vor der Bürgerinfo zum Anhörungsverfah... die Fotomontagen der Bahn anzusehen.   | Foto: P. Heck
Vor der Bürgerinfo zum Anhörungsverfahren nutzten viele Bürger nochmals die Gelegenheit, sich die Fotomontagen der Bahn anzusehen. Foto: P. Heck

OFFENBURG. Mit der Offenlage der Bahnpläne am Montag, 9. Juni, beginnt für die Offenburger die heiße Phase innerhalb des Planfeststellungsverfahrens. Vier Wochen lang, bis einschließlich 8. Juli, sind die 18 prall gefüllten Aktenordner einsehbar: in Offenburg in den Räumen des früheren Sportgeschäfts Seigel am Fischmarkt, für die mitbetroffenen Gemeinden Hohberg und Schutterwald in deren Rathäusern. Hier eine Auswahl der Fragen und Antworten, die am Mittwoch bei der Infoveranstaltung des Regierungspräsidiums Thema waren.

Wann können Einwendungen gegen die Bahnpläne erhoben werden?
Ganz wichtig: Einwendungen sind nur in der Zeit von Montag, 9. Juni, und einschließlich Dienstag, 22. Juli, möglich. Sie müssen schriftlich ans Regierungspräsidium Freiburg, Referat 15, 79083 Freiburg oder ans Bürgermeisteramt Offenburg, Technisches Rathaus, Wilhelmstraße 12, in 77654 Offenburg geschickt werden. E-Mails sind nicht möglich. Schreiben, die vor oder nach den genannten Fristen eingehen, werden aus rechtlichen Gründen nicht ...

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