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Wer bekommt was aus dem Nachlass

Gesetzliche Erbfolge oder Pflichtteil: Auch ohne Testament gibt es klare Regeln, wer Anspruch auf ein Erbe hat und wie es aufgeteilt wird.  

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Was  in einem Testament steht, entsche... nicht ganz außen vor gelassen werden.  | Foto: DPA/Erzdiözese
Was in einem Testament steht, entscheidet immer der Erblasser selbst. Allerdings können der Ehepartner oder die Kinder dabei nicht ganz außen vor gelassen werden. Foto: DPA/Erzdiözese

Der Spruch "Versteht ihr euch noch, oder habt ihr schon geerbt?" kommt nicht von ungefähr. Kaum etwas sorgt in Familien für mehr Streit als das Erben. Dabei gibt es klare Regeln, auch ohne Testament. Die Stichworte heißen hier gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil. Das Wichtigste in Fragen und Antworten.

• Was heißt gesetzliche Erbfolge?
Sie heißt so, weil sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist und sie greift, wenn jemand kein Testament gemacht hat. Für diesen Fall regelt das BGB, wer Anspruch auf das Erbe hat und wie ...

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