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Wenn die Therapie zur Qual wird

Amtsgericht verurteilt Klinikarzt wegen fahrlässiger Körperverletzung: Er hat die Hinweise der Patientin nicht ernstgenommen.  

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TITISEE-NEUSTADT. Wie schmal der Grat ist, auf dem Ärzte ihre Arbeit verrichten, zeigte sich gestern am Amtsgericht. Ein junger Mediziner wurde für schuldig befunden der fahrlässigen Körperverletzung und verwarnt; der Strafbefehl über 75 Tagessätze zu je 40 Euro wurde unter Vorbehalt gestellt, das heißt, er darf sich zwei Jahre lang nichts zuschulden kommen lassen, sonst wird er zur Kasse gebeten. Nicht herum kommt er um 4000 Euro Schmerzensgeld für die Patientin. Die Folgen für die Neustädterin, Jahrgang 1932, sind unumkehrbar: Ihr musste die linke Brust größtenteils abgenommen werden.

Zum Verhängnis wurde ihr eine aus Sicht von Richterin Ulrike Schrage erwiesene Pflichtverletzung des Assistenzarztes beim dritten Zyklus einer Chemotherapie im Dezember 2004. Er hatte es trotz mehrerer Anhaltspunkte und Warnzeichen versäumt, den Sitz einer Infusionsnadel zu prüfen. So kam es, dass sich das Therapeutikum, von dem bekannt ist, dass es Gewebe verätzt, statt in die Vene in die Brust ergoss, fast zwei Stunden lang, mehrere hundert Milliliter.
Als sie ...

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