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Wenn der Weg zur Arbeit zu weit ist

Bei doppelter Haushaltsführung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zweitwohnung von der Steuer abgesetzt werden  

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A. Wollmann
A. Wollmann

LÖRRACH Heutzutage ist es keine Seltenheit mehr, dass Lebenspartner an zwei verschiedenen Orten arbeiten und dort auch ihren jeweiligen Wohnsitz innehaben. Bei der richtigen Planung lassen sich trotz privater Mitveranlassung ganz erhebliche Steuervorteile im Rahmen der doppelten Haushaltsführung erzielen. Zu dieser Thematik ist in jüngster Zeit eine Vielzahl von Urteilen ergangen, die im Folgenden kurz erläutert werden.

Grundsätzlich erkennt das Finanzamt eine Zweitwohnung nur an, wenn diese aus beruflichen Gründen, zum Beispiel durch kürzere Anfahrt zur Arbeit, bezogen wird. In diesem Falle behält der Arbeitnehmer an dem Ort, an dem er seinen eigenen Hausstand und Lebensmittelpunkt hat, seine Wohnung und richtet sich gleichzeitig an seinem Arbeitsort eine weitere Wohnung ein.
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