Wenn der Reisekatalog lügt
Urlauber können vom Reiseveranstalter Teile des Reisepreises zurückverlangen.
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BERLIN (AFP). Lang ersehnt und gut geplant kann auch der schönste Urlaub misslingen, wenn die bunten Katalogbilder der Realität nicht standhalten. Ist das Hotel überbucht, das Essen ungenießbar oder der erwartete Traumstrand ein schmutziger Swimmingpool, kann fast immer ein Teil des Reisepreises zurückverlangt werden. Das funktioniert allerdings nur, wenn Spielregeln beachtet werden.
NICHT REKLAMIEREN können Reisende, die vor Abfahrt oder Abflug vom Veranstalter auf Reisemängel hingewiesen wurden und trotzdem gestartet sind. Nur wer dem Reiseveranstalter ...