Account/Login

Wenn das Ende nahe ist

Enquetekommission empfiehlt, dass Patientenverfügungen nur bei Todkranken gelten sollen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Auf den ersten Blick klingt es nach einer Einschränkung des freien Willens: Die Enquetekommission des Bundestags "Ethik und Recht der modernen Medizin" will die Gültigkeit von Patientenverfügungen begrenzen. Demnach sollen die Verfügungen nur dann akzeptiert werden, wenn Patienten an irreversiblen tödlichen Krankheiten leiden. Hinter dieser Empfehlung steht die Sorge vor einer weiteren Ökonomisierung des menschlichen Lebens.

Das Dilemma ist nicht zu lösen: Fast alle Menschen möchten alt werden - doch die meisten scheuen den Weg dahin. Denn Altwerden bedeutet: Kräfte werden weniger, Gebrechen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel