Wenn das Ende nahe ist
Enquetekommission empfiehlt, dass Patientenverfügungen nur bei Todkranken gelten sollen.
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Auf den ersten Blick klingt es nach einer Einschränkung des freien Willens: Die Enquetekommission des Bundestags "Ethik und Recht der modernen Medizin" will die Gültigkeit von Patientenverfügungen begrenzen. Demnach sollen die Verfügungen nur dann akzeptiert werden, wenn Patienten an irreversiblen tödlichen Krankheiten leiden. Hinter dieser Empfehlung steht die Sorge vor einer weiteren Ökonomisierung des menschlichen Lebens.
Das Dilemma ist nicht zu lösen: Fast alle Menschen möchten alt werden - doch die meisten scheuen den Weg dahin. Denn Altwerden bedeutet: Kräfte werden weniger, Gebrechen ...