Account/Login

Wenn Baugrenzen verschwimmen

In Denzlingen soll neue Innenbereichssatzung der Veränderung des Ortsbildes Rechnung tragen / Bebauungsplan westlich der B 3.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

DENZLINGEN. Altlasten bereinigt wurden in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats durch den Beschluss einer geänderten Innenbereichssatzung. Teilweise waren in den zurückliegenden Jahren Gebäude genehmigt worden und entstanden, die über die bisher geltende Grenze des Innenbereichs hinausragen. Diese Grenzen wurden nun den Verhältnissen angepasst.

Die Innenbereichssatzung regelt überall dort, wo keine Baugebiete ausgewiesen sind, die Grenzen der örtlichen Bebauung. Dies in Abgrenzung zum Außenbereich, in dem nur ausnahmsweise ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel