Wenn Baugrenzen verschwimmen
In Denzlingen soll neue Innenbereichssatzung der Veränderung des Ortsbildes Rechnung tragen / Bebauungsplan westlich der B 3.
Markus Zimmermann-Dürkop
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DENZLINGEN. Altlasten bereinigt wurden in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats durch den Beschluss einer geänderten Innenbereichssatzung. Teilweise waren in den zurückliegenden Jahren Gebäude genehmigt worden und entstanden, die über die bisher geltende Grenze des Innenbereichs hinausragen. Diese Grenzen wurden nun den Verhältnissen angepasst.
Die Innenbereichssatzung regelt überall dort, wo keine Baugebiete ausgewiesen sind, die Grenzen der örtlichen Bebauung. Dies in Abgrenzung zum Außenbereich, in dem nur ausnahmsweise ...