Mit einer neuen Vereinbarung zwischen den Kreiskommunen und dem Landratsamt in Freiburg sollen die Zustellungsregeln zur Flüchtlingsunterbringung neu geregelt werden. Müllheim verliert dadurch gewisse Privilegien.
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Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz werden Flüchtlinge in einem bestimmten Kontingent an die Städte und Gemeinden im Landkreis zugewiesen. Etwa 2,7 Prozent der Flüchtlinge, die in den Landeserstaufnahmestellen ankommen, werden an den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ...