Welche Folgen hat das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz zu Kapitaleinkünften?

EXPERTEN ZUM THEMA (1): Welche Folgen das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz zu Kapitaleinkünften hat.  

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Zum 1. Januar 2013 soll das auch als S... bezeichnete Abkommen in Kraft treten.  | Foto: dpa
Zum 1. Januar 2013 soll das auch als Schwarzgeldabkommen bezeichnete Abkommen in Kraft treten. Foto: dpa

RHEINFELDEN. Dass Schweizer Banken seit geraumer Zeit keine anonymen Nummernkonten mehr anbieten, ist weithin bekannt. Weniger geläufig ist der ausgeklügelte Plan, dass eidgenössische Kreditinstitute künftig als Filialen des deutschen Finanzamtes agieren sollen – zumindest, wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht. Denn zum 1. Januar 2013 soll das vom Kabinett bereits gebilligte, gelegentlich auch als Schwarzgeldabkommen bezeichnete Steuerabkommen mit der Schweiz in Kraft treten.

Darin wird nicht nur der direkte Steuerabzug von künftigen Kapitaleinkünften durch die Schweizer Bank, sondern auch die Nachversteuerung bisher unversteuerter Vermögen in der Schweiz geregelt.
DAS DROHT: PAUSCHALE ABGELTUNGSTEUER
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