"Weitestgehend" nicht ganz klar
Wie wird der Begriff "weitestgehender Antrag" verwaltungsrechtlich definiert? Diese Frage beschäftigte den Kreistag bei der Diskussion über die Höhe der Kreisumlage. Dabei offenbarten sich zwischen Landrat Hurth und CDU-Kreisrat Haas unterschiedliche Auffassungen.
Fr, 11. Feb 2011, 15:41 Uhr
Kreis Emmendingen
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