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Vorsorge

Weiterer Masernfall: Gesundheitsamt im Ortenaukreis rät, den Impfstatus zu prüfen

  • Do, 04. Juli 2024, 18:31 Uhr
    Offenburg

     

Ein Blick in den Impfausweis kann Komplikationen verhindern: Das Gesundheitsamt meldet einen weiteren Masernfall in der Ortenau und gibt entsprechende Vorsorgetipps.

Eine Impfung gegen Masern ist auch bin... einen schweren Verlauf zu verhindern.  | Foto: Julian Stratenschulte
Eine Impfung gegen Masern ist auch binnen drei Tagen nach einem Kontakt möglich und sinnvoll, um einen schweren Verlauf zu verhindern. Foto: Julian Stratenschulte
Dem Gesundheitsamt des Ortenaukreises wurde eine weitere Masernerkrankung gemeldet. "Das betroffene Kind hat sich am 2. Juli 2024 in der Kinder-Notfallpraxis in Offenburg am Ebertplatz aufgehalten. Der Wartebereich liegt im Durchgang zum Mutter-Kind-Zentrum des Ortenau Klinikums am Ebertplatz", informiert Evelyn Bressau, Leiterin des Gesundheitsamtes. "Aktuell ermitteln wir potenzielle Kontaktpersonen."

Wer war am 2. Juli abends in der Kinder-Notfallambulanz?

In diesem Zusammenhang bittet das Gesundheitsamt alle Personen, die sich in der Zeit von 18 bis 22 Uhr am 2. Juli in der Kinder-Notfallambulanz des Ortenau Klinikums am Ebertplatz aufgehalten haben oder in diesem Zeitraum die Kinderklinik/das Mutter-Kind-Zentrum aufgesucht haben, folgendes zu beachten: Für Personen, die vor 1970 geboren sind oder zweimal gegen Masern geimpft oder nachweislich diese Erkrankung durchgemacht haben, besteht höchstwahrscheinlich keine Gefahr, dass sie sich angesteckt haben könnten. "Bei Besuchern der Notfallpraxis, die über keinen oder einen unzureichenden Impfschutz verfügen ist innerhalb von drei Tagen nach einem möglichen Kontakt noch eine so genannte Riegelungsimpfung möglich, um den Ausbruch der Erkrankung zu verhindern oder zumindest den Verlauf abzuschwächen", erklärt Bressau und weist darauf hin, dass dies in jedem Fall mit dem Haus- oder Kinderarzt besprochen werden solle.

Auch spätere Impfung kann Komplikationen abmildern

Auch eine spätere Impfung könne den Krankheitsverlauf und mögliche Komplikationen abmildern. Betroffene sollten auf Symptome wie Fieber, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung achten, die schon einige Tage vor dem Hautausschlag auftreten. Der charakteristische Hautausschlag, bräunlich-rosafarbene Hautflecken, entsteht am 2. bis 4. Tag nach Auftreten der ersten Symptome. Er beginnt im Gesicht und hinter den Ohren und bleibt vier bis sieben Tage bestehen.

"Masernerkrankung hinterlässt lebenslange Immunität"

"Eine Masernerkrankung hinterlässt lebenslange Immunität. Ansteckend ist man jedoch schon vier Tage vor Auftreten des Ausschlages und vier Tage danach", so Bressau. Es sei auch nicht auszuschließen, dass sich weitere erkrankte Personen im Ortenaukreis aufhalten, die schon ansteckend sind und noch nicht an den typischen Symptomen für Masern erkrankt sind. "Wer die genannten Symptome bei sich bemerkt, sollte – bevor eine Arztpraxis aufgesucht wird – diese telefonisch im Vorfeld informieren und den Verdacht auf Masern nennen. So kann die medizinische Einrichtung Vorkehrungen treffen, damit im Wartebereich nicht weitere Menschen angesteckt werden," erläutert Bressau.

Darüber hinaus bittet das Gesundheitsamt alle Bürgerinnen und Bürger ihren Impfausweis zu überprüfen und bei Unklarheit, ob eine Immunität vorliegt, den Hausarzt aufzusuchen. Eine Masernvirusinfektion bedinge eine Immunschwäche von mindestens sechs Wochen Dauer. Als Konsequenz daraus könne vorübergehend eine erhöhte Empfänglichkeit für Infektionen bestehen.

Ressort: Offenburg

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