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Das Amtsgericht Gengenbach zeigte sich überzeugt, dass der Polizist im Nachgang einer Personenkontrolle, bei der er und seine Kollegin beleidigt wurden, vor Gericht die Unwahrheit gesagt hat. Das Verfahren war wegen eines anonymen Schreibens ins Rollen gekommen – und weil die Kollegin gegen den ...