Wegen einer Lappalie Existenz riskiert
Amtsgericht Kenzingen verurteilte zwei Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.
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KENZINGEN. Handgreiflichkeiten nach Provokationen endeten für zwei der vier alkoholisierten Beteiligten im Mai 2016 vor einer Diskothek in Herbolzheim mit einem kurzen Krankenhausaufenthalt wegen Gehirnerschütterung. Richterin Beate Bezold kam nach fünfstündiger Verhandlung zur Ansicht, dass sich der Vorfall wie in der Anklageschrift aufgeführt ereignete. Sie verurteilte einen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr sowie den anderen zu 11 Monaten (auch wegen Verstoß gegen das Waffengesetz) und setzte die Strafen "schweren Herzens" (Bezold) zur Bewährung aus.
Lang ist das Vorstrafenregister beider Angeklagten, die bereits wegen diverser Delikte, darunter auch Körperverletzung verurteilt worden sind. Dass ihre jetzige Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, verdanken sie der Tatsache, dass sich der eine in Alkoholtherapie begeben hat und der andere mittels einer Arbeitsstelle sein Leben in ...