"Weder Absicht noch ein Versehen"
Wehrerin steht wegen Körperverletzung vor Gericht: Es muss nicht immer ein Angriff sein, der einen Messerstich nach sich zieht.
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WEHR/BAD SÄCKINGEN. Eine Messerstecherei unter Hausfrauen oder doch nur ein "Unfall"? Vor dem Amtsgericht musste sich eine 31-jährige Wehrerin verantworten, weil sie eine Bekannte mit einem Küchenmesser angegriffen und leicht verletzt haben soll. Versöhnlicher Ausgang für die Angeklagte: Die Frau wurde zwar zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je acht Euro verurteilt, aber "nur" wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Es hörte sich "gefährlich" an, was die Staatsanwaltschaft der 31-Jährigen in ihrer Anklage vorwarf: Danach soll die Hausfrau im Februar 2002 bei einem Streit in der Wohnung einer Bekannten in Wehr ein Küchenmesser ...