Arbeitsschutz

Was muss der Arbeitgeber eigentlich bei Hitze leisten?

Glasfassaden? Büro unterm Dach? Schon bei moderater Hitze kann es im Job unerträglich werden. Das müssen Arbeitnehmer nicht hinnehmen. Denn der Arbeitgeber ist in der Pflicht, Abhilfe zu schaffen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Nur weil man die Temperatur am Arbeits...rf man nicht einfach nach Hause gehen.  | Foto: Christin Klose (dpa)
1/2
Nur weil man die Temperatur am Arbeitsplatz unangenehm findet, darf man nicht einfach nach Hause gehen. Foto: Christin Klose (dpa)
Ob Jalousien, früh morgendliches Lüften, Gleitzeitregelungen, Getränke oder Lockerung der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Kersten Bux

Weitere Artikel