Was ist der Schmerz wert?
Mutter brachte ein behindertes Kind zur Welt und verklagte die Hebamme / Zivilverfahren.
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ORTENAU. Schmerzensgeld in Höhe von 90 000 Euro erhofft sich eine Mutter, die im Dezember 2002 ein behindertes Kind zur Welt brachte, das anderthalb Jahre später starb. Eine Strafanzeige gegen die Hebamme wegen unterlassener Hilfeleistung und schwerer fahrlässiger Körperverletzung war von der Staatsanwaltschaft allerdings vor längerer Zeit schon abgeschmettert worden. Einen Gütevorschlag einer Zivilkammer lehnte die Mutter gestern ab. Sie beharrt auf eine Entscheidung. Die Erfolgsaussichten stufte das Gericht gestern als gering ein.
Was ist ein Menschenleben wert? Eine solche Frage lässt sich nicht beantworten. Zumindest nicht in Euro. Gleichwohl geht es vor einer Zivilkammer des Landgerichts Offenburg seit gestern um Geld. Viel Geld. Auf 90 000 Euro Schadenersatz hat eine ...