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Corona-Pandemie

Was in der neuen Corona-Alarmstufe in Lahr gilt

Das Land hat eine neue Corona-Verordnung verabschiedet – damit gilt landesweit die neu eingeführte Alarmstufe II. Die Stadt Lahr informiert in einer Pressemeldung über die aktuellen Regeln.  

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Beim Parkleuchten im Stadtpark gilt jetzt die 2G-plus-Regel.  | Foto: Christoph Breithaupt
Beim Parkleuchten im Stadtpark gilt jetzt die 2G-plus-Regel. Foto: Christoph Breithaupt
Städtische Einrichtungen
Folgende Einrichtungen können in der Alarmstufe II – wie schon bisher in der Alarmstufe I – nur von geimpften oder genesenen Personen (2G) besucht werden: Stadtmuseum, Städtische ...

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