Was der Boden hergibt
In Denzlingen wurde der Gutachterausschuss vom Gemeinderat neu bestellt.
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DENZLINGEN. Die Gemeindeordnung des Landes sieht vor, dass der Gemeinderat Ausschüsse – beratende und beschließende – einrichten kann, um so in kleinerem Kreis Themen vorzuberaten – oder wie der Technische Ausschuss auch – zu beschließen. Darüber hinaus sieht aber das Baugesetzbuch vor, einen unabhängigen Gutachterausschuss für Bodenrichtwerte einzusetzen. Den galt es in Denzlingen neu zu besetzen. Ihm gehören drei Gemeinderäte an.
Wieder komplett ist der Gutachterausschuss, der für die Erstellung von Wertgutachten und die Ermittlung von Bodenrichtwerten ...