Verwirrung über neue EU-Richtlinie

Was darf in den Altkleidercontainer?

BZ-Abo Alttextilien müssen in der EU jetzt getrennt gesammelt werden. In Südbaden gilt weiterhin: Unbrauchbares gehört in den Müll, Verwertbares nicht. Die Altkleiderbranche ist dennoch in Sorge.  

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Eine neue EU-Richtlinie hat für Verwirrung gesorgt: Seit dem 1. Januar 2025 müssen Textilabfälle getrennt entsorgt werden. Diese sogenannte Getrenntsammlungspflicht gab es bis dahin nur für Papier, Metall, Kunststoffe und Glas. Nun dürfen auch Altkleider und andere Textilien nicht mehr im Restmüll landen. Ob das auch für kaputte oder stark verschmutzte Kleidung gilt, ist der Verordnung allerdings nicht zu entnehmen. Entsorger befürchten nun, dass vermehrt unbrauchbare Textilien in Altkleidercontainer geworfen werden. Dass bestimmte Abfälle getrennt gesammelt werden müssen, sei im Jahr 2018 ...

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