Lörrach

Was bleibt nach einer furchtbaren Tat, deren Motiv nie klar sein wird?

BZ-Plus Eine Frau wird in Lörrach von ihrem psychisch kranken Nachbarn erstochen. Der Mann muss in die geschlossene Psychiatrie. Das Verbrechen scheint unbegreiflich und hat gravierende Auswirkungen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
In diesem Haus hat sich im Dezember die Gewalttat ereignet.  | Foto: Jonas Hirt
1/2
In diesem Haus hat sich im Dezember die Gewalttat ereignet. Foto: Jonas Hirt
Das Urteil ist gesprochen – für eine Tat, die unbegreifbar erscheint. Ein 38-Jähriger ersticht seine Nachbarin in Lörrach ohne ersichtlichen Grund. Ein halbes Jahr später steht fest,er wird dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Drei Tage dauerte das Sicherungsverfahren vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg. Es ging dabei hauptsächlich um den 38-Jährigen, um seinen seelischen Zustand, um sein Motiv. Doch immer wieder erfuhr man auch, was die Tat anrichtete.
Nichts erinnert äußerlich mehr an die Tat
In der Albert-Hitzig-Straße erinnert nichts mehr an das Gewaltverbrechen, das sich hier im Dezember an einem Sonntagnachmittag ereignete. Weder Blumen noch Kerzen stehen vor dem Haus. Die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel