Account/Login

BZ-Interview

Was bedeutet die Rauchmelderpflicht für die Feuerwehr?

Seit einem Jahr besteht die Rauchmeldepflicht im Land, flächendeckend müssen alle Wohnungen nachgerüstet sein. Wie wirkt sich das auf die Arbeit der Feuerwehr aus? Dazu Stadtbrandmeister Ralf Kesselring im Interview.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ein Rauchmelder im Qualm – wenn es so aussieht, wird das Gerät laut.   | Foto: dpa
Ein Rauchmelder im Qualm – wenn es so aussieht, wird das Gerät laut. Foto: dpa

Seit einem Jahr gilt die Rauchmelderpflicht für sämtliche Wohnungen: In allen Schlaf- und Zugangsräumen müssen die kleinen Apparate an der Decke hängen, die auf Rauch reagieren und dann ein durchdringendes Geräusch von sich geben. Wie wirkt sich das auf die Arbeit der Emmendinger Feuerwehr aus? Sylvia-Karina Jahn sprach mit Stadtkommandant Ralf Kesselring – der gerade von einem Fehlalarm in einem Einkaufszentrum zurückkam.

BZ: Seit einem Jahr sollten Rauchmelder in allen Wohnungen installiert sein. Hat das aus Ihrer Sicht funktioniert?
Kesselring: Was wir so mitkriegen, schon. Und die daraus resultierenden Einsätze sind in den seltensten Fällen negativ: Es gibt immer einen Grund. Durch eine automatisierte Branddetektion durch Brandmeldeanlagen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel