VW-Skandal
Warum Unternehmen in Deutschland nicht strafrechtlich belangt werden können
Strafrechtlich können in Deutschland nur einzelne Manager belangt werden, nicht aber Unternehmen / Auch die Abgasaffäre wird daran so schnell nichts ändern.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
BERLIN. Trotz der Affäre um manipulierte Abgaswerte kann der VW-Konzern als Ganzes hierzulande strafrechtlich nicht belangt werden. Denn anders als in vielen anderen Staaten gibt es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht. Hierzulande können höchstens einzelne Manager des skandalerschütterten Autokonzerns bestraft werden. Selbst der VW-Skandal wird daran so schnell nichts ändern.
Derzeit können in Deutschland gegen Unternehmen nur Geldbußen verhängt werden. Die maximale Geldbuße beträgt nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz auch nur zehn Millionen Euro – ein Betrag, der bei Großkonzernen geradezu lächerlich wirkt. Außerdem können die illegal erlangten Gewinne abgeschöpft werden. Strafrechtlich kann zwar gegen ...