Account/Login

Amtsgericht Lahr

Warum es keine Strafe für pornografische Inhalte auf dem Handy gab

BZ-Plus Je nach Einstellung können kinderpornografische Fotos automatisch auf einem Smartphone landen. So erging es einem 22-Jährigen. Eine absichtliche Verbreitung konnte das Lahrer Amtsgericht ihm nicht nachweisen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ein Verfahren um Kinderpornographie  gab es am Amtsgericht.  | Foto: Christoph Breithaupt
Ein Verfahren um Kinderpornographie gab es am Amtsgericht. Foto: Christoph Breithaupt
Der Handwerker, der in der südlichen Ortenau lebt, erhielt über eine Whatsapp-Gruppe Fotos oder ein Video. Als "furchtbare Kinderpornografie" stufte Richterin Monika Turcotte die Darstellungen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel