Account/Login

Grenzach-Wyhlen

Warum die Tochter einer 93-Jährigen Bußgeld zahlen muss

BZ-Plus Wer auf einem Behindertenparkplatz parkt, muss eine Parkerleichterungskarte vorweisen. Diese Erfahrung hat eine 93-Jährige in Grenzach-Wyhlen gemacht.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wer sein Auto auf einem so gekennzeich...chivbild, entstanden 2017 in Lörrach).  | Foto: Peter Gerigk
Wer sein Auto auf einem so gekennzeichneten Parkplatz abstellt, muss eine Parkerleichterungskarte vorweisen (Archivbild, entstanden 2017 in Lörrach). Foto: Peter Gerigk
Wer sein Auto unberechtigterweise auf einem Behindertenparkplatz abstellt, muss mit einem saftigen Strafzettel rechnen – 35 Euro kostet das Bußgeld in diesem Fall. Einen solchen Bescheid hat kürzlich auch Reimund Remmlinger bekommen, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel