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Prozess vor dem Landgericht Waldshut

War es nur Anstiftung zum Ruf-Mord?

Der Prozess vor dem Landgericht Waldshut wegen Anstiftung zum Mord hat eine überraschende Wende genommen. Es gibt zwar keine Tatwaffe, aber mindestens eine "Räuberpistole".  

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SCHOPFHEIM/WALDSHUT. Flachlegen – nicht umlegen: Die beiden Angeklagten im Prozess wegen Anstiftung zum Mord überraschten mit einem "Geständnis". Ja, sie haben Manfred H. angeheuert. Aber nicht als Killer. Sondern als Liebhaber, der die Frau von Alfredo S. nur "moralisch" erledigt. Die Geschichte vom Mordauftrag sei nichts anderes als der Versuch, sie reinzulegen.

Es gibt zwar keine Tatwaffe. Aber zumindest eine "Räuberpistole". Da ist auf der einen Seite die Geschichte von "Kronzeuge " Manfred H., der zwar nicht aussagt. Der sich aber bei der Polizei von sich aus als angeheuerter Killer offenbart hatte und den Lockvogel spielte, bis die Polizei aus ihrer Sicht genug Beweise dafür zusammen hatte, dass es hier um Anstiftung ...

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