Gesetzlich ist geregelt, dass der Mieter Schäden an der Wohnung nicht zu verantworten hat, wenn diese auf normale Abnutzung zurückzuführen sind. Wir haben Urteile zu diesem Thema gesammelt.
Gesetzlich ist geregelt, dass der Mieter Verschlechterungen der Mietsache, etwa Beschädigungen nicht zu verantworten hat, wenn diese auf den vertragsgemäßen Gebrauch, beispielsweise durch Abnutzung, zurückzuführen sind. Diese gesetzliche Vorschrift ist in der mietrechtlichen Praxis von erheblicher Bedeutung.
Denn häufig ...