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Ulrike Werner Foto: zvg
LÖRRACH. Alle zwei Jahre wird die Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen an die steuerliche Entwicklung des Existenzminimums angepasst. Seit dem 1. Juli gelten daher neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Diese geschützten Geldbeträge stellen sicher, dass der Arbeitnehmer, Schuldner auch bei der Pfändung seines Arbeitseinkommens ein ...