Wann auf Sonderzahlungen Anspruch besteht

EXPERTEN ZUM THEMA (2): Aktuelles aus dem Arbeitsrecht: Pfändungsfreigrenzen und Freiwilligkeitsvorbehalt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ulrike Werner  | Foto: zvg
Ulrike Werner Foto: zvg
LÖRRACH. Alle zwei Jahre wird die Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen an die steuerliche Entwicklung des Existenzminimums angepasst. Seit dem 1. Juli gelten daher neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Diese geschützten Geldbeträge stellen sicher, dass der Arbeitnehmer, Schuldner auch bei der Pfändung seines Arbeitseinkommens ein ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Weitere Artikel