Account/Login

Waldfrei – doch warum?

Das Regierungspräsidium möchte präzise Begründungen in Rickenbachs Nichtaufforstungssatzung.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

RICKENBACH . Die Gemeinde Rickenbach war in den 1990er-Jahren eine der ersten, die für ihr Gebiet Flächen festlegte, welche nicht aufgeforstet werden dürfen. Die Einschränkungen für das Pflanzen von Bäumen wurden in eine sogenannte Nichtaufforstungssatzung gegossen. Ihre Gültigkeit bekommt eine solche Satzung aber erst dann, wenn das Regierungspräsidium sie genehmigt hat. Die jüngste Ratssitzung in Rickenbach machte bewusst, dass es mitunter Jahre dauern kann, bis solche Verfahren abgeschlossen werden und Rickenbach noch keine gültige Regelung für das gesamte Gemeindegebiet hat.

Seit 1998 existiert zwar eine Nichtaufforstungssatzung für das nördliche Gemeindegebiet, für den südlichen Gemeindebereich steht sie noch aus. 1999 hatte sie der Gemeinderat in die Wege geleitet, er ließ sich dafür aber ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel