Wahlwerbung bei Sick unzulässig
Arbeitsgericht: Betriebsrat darf keine "Parteipolitik" im Unternehmen machen / Betriebsrat: "Das macht aus uns politische Eunuchen".
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FREIBURG. Parteipolitik gehört nicht in Betriebe, schon gar nicht kurz vor einer Bundestagswahl. Das hat das Arbeitsgericht Freiburg gestern nach einer ungewöhnlich harten Auseinandersetzung zwischen Arbeitgebern und Betriebsrat der Waldkircher Sick AG entschieden. Der Betriebsrat darf bis zur Bundestagswahl am Sonntag zwei Wahlaufrufe nicht mehr in der Firma veröffentlichen. Sie beziehen laut Richter ausdrücklich Stellung gegen die Programme von CDU/CSU und FDP.
Die Arbeitgeberverbände dürfen dagegen weiterhin die Zeitschrift "Aktiv" an die Sick-Angestellten verschicken. Dies wollte der Betriebsrat seinerseits per einstweiliger Verfügung untersagen lassen. Dem erteilte Richter Bernhard Steuerer eine Absage: ...