Vorrang für die Umwelt
Bundesgerichtshof bestätigt die Abnahmeverpflichtung von Strom aus Windkraftanlagen.
KARLSRUHE (dpa). Energieversorger müssen auch künftig Strom aus Windkraftanlagen zu erhöhten Preisen abnehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte am Mittwoch das Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) für verfassungsgemäß.
Die dort geregelte Abnahmepflicht der Versorger verstoße weder gegen die Berufsfreiheit noch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Auch nach der ...