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Urteil

Mit falschen Liebesbekundungen Geld erschlichen: Vor dem Amtsgericht Emmendingen ist ein Love-Scammer verurteilt worden

BZ-Plus Zwei Jahre Haft ohne Bewährung – so das Urteil in dem Love-Scamming-Prozess vor dem Amtsgericht Emmendingen. Der Angeklagte hatte eine Emmendingerin unter Vortäuschung echter Gefühle um mehr als 30.000 Euro betrogen.  

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In dem Love-Scamming-Prozess vor dem Amtsgericht ist das Urteil gesprochen: zwei Jahre Haft ohne Bewährung. Der Beschuldigte bleibt im Gefängnis, seit seiner Festnahme in der Schweiz befindet er sich in Untersuchungshaft. Richter Lennig gewährt keine Bewährung. Ihm fehle eine positive Prognose, nicht zuletzt, weil der Angeklagte ...

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