Jahreswechsel
Von Briefmarken bis zum Elterngeld: Was sich 2015 ändert
Es geht nicht nur um die großen Themen wie Elterngeld und Mindestlohn, sondern auch um Briefmarken, Betriebsfeste, Hörbücher und die Strafe fürs Schwarzfahren: Die neuen Regeln im neuen Jahr – ein Überblick.
dpa & Wolfgang Büser
Do, 1. Jan 2015, 18:35 Uhr
Wirtschaft
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Der allgemeine, flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde greift. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das 1473 Euro brutto im Monat. Profitieren sollen rund 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Um Langzeitarbeitslosen den Jobeinstieg zu erleichtern, kann bei ihnen in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn abgewichen werden. Für unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, Auszubildende und Menschen mit Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten gilt der Mindestlohn nicht. Bisher gelten für rund vier Millionen Beschäftigte in 13 Branchen Mindestlöhne.
RENTE
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt von 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent vom Bruttolohn. ...