Direkte Demokratie
Volksbegehren gegen XXL-Landtag gescheitert
Immer mehr Abgeordnete, immer mehr Kosten, immer weniger Platz: Der wachsende Landtag ist so manchem Bürger ein Dorn im Auge. Dennoch scheitert nun ein Volksbegehren zur Begrenzung des Parlaments.
dpa
Di, 11. Feb 2025, 3:30 Uhr
Baden-Württemberg
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![Der Landtag hat eine Mindestgrö&s...zt deutlich darüber. (Symbolbild) | Foto: Bernd Weißbrod/dpa Der Landtag hat eine Mindestgrö&s...zt deutlich darüber. (Symbolbild) | Foto: Bernd Weißbrod/dpa](https://ais.badische-zeitung.de/piece/18/63/80/99/409174169-w-640.jpg)
Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Stuttgart (dpa/lsw) - Das Volksbegehren gegen die drohende Aufblähung des Landtags ist gescheitert. Hunderttausende Unterschriften fehlen nach Angaben des Initiators. Man habe zwar mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt, aber sei weit weg von den erforderlichen 770.000, sagte Initiator Dieter Distler der Deutschen Presse-Agentur kurz vor dem Auslaufen der Frist in der Nacht zu Dienstag. "Das ist sicher gescheitert." Bereits zuvor war ein Volksbegehren der FDP gegen eine Aufblähung des Landtags an rechtlichen Bedenken des Innenministeriums gescheitert.
Das Problem sei nicht gewesen, dass man die Leute nicht habe überzeugen konnte, sagte Initiator Distler. Sondern, dass man die Leute schlicht nicht erreicht habe. Viele Gemeinden hätten zudem nicht gewusst, wie das Verfahren funktioniere, "Unterschreibungswillige" seien teils einfach weggeschickt worden. Distler sagte, er mache sich Sorgen um die Demokratie. "Ich bin kein Egomane, der seinen Gesetzentwurf durchbringen will. Ich will nur erreichen, dass der Landtag arbeitsfähig bleibt und nicht zu groß wird."
Bald mehr als 200 Abgeordnete im Plenum?
Hintergrund: Im Jahr 2022 wurde in Baden-Württemberg ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat oder die Wahlkreiskandidatin direkt gewählt. Die Zweitstimme geht an eine Partei, die dafür eine Landesliste aufstellt. Die Sitzverteilung bestimmt sich nach der Zweitstimme. Erringt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht, kommen Überhangmandate zustande. Dadurch entstehende Ungleichgewichte werden wieder durch Ausgleichsmandate kompensiert - was noch mehr Abgeordnete ins Parlament bringt.
Unter anderem die FDP fürchtet deshalb eine gehörige Aufblähung des Parlaments. Laut Wahlgesetz muss der Landtag mindestens 120 Sitze haben. Aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten hat er derzeit mehr als 150 Abgeordnete. Die Liberalen rechnen mit bald mehr als 200 Parlamentariern im Plenum.
Distler hofft nun auf Verfassungsrichter
Deshalb wollten die Liberalen ebenfalls ein Volksbegehren gegen eine Aufblähung des Landtags initiieren. Das Innenministerium hält den FDP-Gesetzesentwurf aber für verfassungswidrig und schob dem Begehren einen Riegel vor. Nun müssen die Verfassungsrichter darüber entscheiden.
Distler setzt seine Hoffnung auf den Rechtsstreit. Die Hürden für erfolgreiche Volksbegehren seien zu hoch. Er unterstütze etwa die Idee, dass alle Wählerinnen und Wähler darüber informiert werden müssen, sobald sie für ein Volksbegehren unterschreiben können. Auch müsse es Möglichkeiten geben, digital teilzunehmen. Ein Formular auszudrucken und aufs Amt zu bringen, sei besonders für junge Leute zu umständlich.
Korrekturbereitschaft bei Grünen und CDU?
Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz hatte vor Kurzem bereits zugesichert, dass er unter Umständen zur Einführung einer Obergrenze bereit wäre, sollte die Zahl der Abgeordneten nach der nächsten Landtagswahl wirklich aus dem Ruder laufen. Auch CDU-Fraktionschef Manuel Hagel zeigte sich zu künftigen Gesprächen in der Sache bereit - allerdings gab er sich skeptischer. Eine starre Obergrenze dürfe nicht dazu führen, dass direkt gewählte Abgeordnete nicht mehr ins Parlament einzögen - so wie nach der Wahlrechtsreform im Bund.
© dpa-infocom, dpa:250211-930-371186/1